1DayJob

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 5. August 2026

1. Präambel und Erläuterungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) werden abgeschlossen zwischen dem Betreiber der Applikation 1DayJob (in der Folge „PLATTFORM“), 1DayJob e.U., Breitenfurter Straße 107-109/18, 1120 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 679526d (in der Folge „BETREIBER“) einerseits und dem Unternehmer, der auf der PLATTFORM kurzfristig Arbeitskräfte sucht (in der Folge „JOBGEBER“) andererseits. Der BETREIBER und der JOBGEBER bilden zusammen die VERTRAGSPARTEIEN.

1.2 Die PLATTFORM dient dazu, kurzfristige Personalverfügbarkeiten zu vermitteln. JOBGEBER können auf der PLATTFORM Personalanfragen für kurzfristige Einsätze einstellen, insbesondere zur Abdeckung von krankheits- oder auslastungsbedingtem Zusatzbedarf. Arbeitssuchende (in der Folge „JOBSUCHENDE“) können sich auf diese Anfragen bewerben.

1.3 Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die PLATTFORM lediglich als technisches Vermittlungsmedium zwischen dem JOBGEBER und dem JOBSUCHENDEN dient. Der BETREIBER wird in Bezug auf das zwischen JOBGEBER und JOBSUCHENDEM zustande kommende Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis nicht Vertragspartei. Der BETREIBER haftet nicht für Leistungsstörungen in diesem Verhältnis.

1.4 Der BETREIBER erzielt seinen Umsatz durch eine Vermittlungsprovision, die der JOBGEBER im Fall einer erfolgreichen Vermittlung zu entrichten hat. Die Höhe der Provision richtet sich nach Punkt 7.

1.5 Diesen AGB liegt die Annahme zugrunde, dass es sich beim JOBGEBER um einen Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG handelt.

1.6 Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

1.7 Der JOBGEBER kann die jeweils gültige Fassung dieser AGB auf der PLATTFORM im internen Bereich unter „Profil → Konto und Rechtliches“ abrufen und ausdrucken.

1.8 Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.

1.9 Die VERTRAGSPARTEIEN sind zur Vertretung oder zum sonstigen rechtsgeschäftlichen Tätigwerden für die jeweils andere Partei weder berechtigt noch verpflichtet.

2. Geltungsbereich

2.1 Diese AGB regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen dem BETREIBER und dem JOBGEBER. Sie sind zu trennen von den Bedingungen, die im Verhältnis des JOBGEBERS zum JOBSUCHENDEN gelten.

2.2 Diese AGB verdrängen etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des JOBGEBERS. Abweichenden Bedingungen des JOBGEBERS wird ausdrücklich widersprochen.

3. Nutzungsvoraussetzungen

3.1 Der JOBGEBER ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff durch Unbefugte zu schützen.

3.2 Der JOBGEBER hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die technische Bereitstellung der PLATTFORM gefährden oder beeinträchtigen könnten. Ein Auslesen der Datenbank des BETREIBERS oder ein Scraping der PLATTFORM ist untersagt.

3.3 Jede VERTRAGSPARTEI hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sie die für sie geltenden gesetzlichen Verpflichtungen einhält. Dies betrifft insbesondere gewerbe-, abgaben-, arbeits-, sozialversicherungs-, datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen. Den JOBGEBER treffen insbesondere sämtliche arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten aus dem mit dem JOBSUCHENDEN begründeten Beschäftigungsverhältnis, einschließlich der ordnungsgemäßen Anmeldung. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die PLATTFORM nicht dazu dient, permanente Angestelltenverhältnisse zu vermitteln.

3.4 Der JOBGEBER verpflichtet sich, den JOBSUCHENDEN spätestens binnen sieben Werktagen nach Ende des betroffenen Einsatzes zu bezahlen.

3.5 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des JOBGEBERs keine Scheinselbstständigenverhältnisse zu begründen. Die Plattform trifft dafür keine Verantwortung und Haftung.

4. Angebot und vertragsabschluss

4.1 Mit der Registrierung als JOBGEBER auf der PLATTFORM, dem vollständigen Durchlauf des Anmeldevorgangs und der Annahme dieser AGB einschließlich der Provisionsvereinbarung kommt der Vertrag zwischen dem JOBGEBER und dem BETREIBER zustande. Der JOBGEBER erhält damit Zugang zur PLATTFORM und kann Personalanfragen einstellen.

4.2 Der BETREIBER kann die Registrierung eines JOBGEBERS ablehnen oder rückgängig machen, insbesondere bei begründeten Zweifeln an den Angaben des JOBGEBERS. Ein Anspruch auf Zugang zur PLATTFORM besteht nicht.

5. Verweigerung der registrierung und sperrung

5.1 Der BETREIBER behält sich das Recht vor, die Registrierung eines JOBGEBERS zu verweigern. In diesem Fall teilt er dem JOBGEBER die Gründe mit.

5.2 Der BETREIBER ist berechtigt und, soweit gesetzlich geboten, verpflichtet, das Einstellen von Inhalten zu verweigern oder eingestellte Inhalte zu entfernen, wenn ihm Tatsachen oder Umstände bewusst werden, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird.

5.3 Der BETREIBER ist weiters berechtigt, einen JOBGEBER zu sperren, wenn dieser trotz Mahnung vertragswidrig handelt, sich trotz Mahnung in Zahlungsverzug befindet oder der begründete Verdacht einer missbräuchlichen oder rechtswidrigen Nutzung der PLATTFORM besteht. Der BETREIBER wird den JOBGEBER über die Sperrung und ihre Gründe informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben, es sei denn, eine gesetzliche Vorschrift steht dem entgegen oder die sofortige Sperrung ist zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr erforderlich; in diesem Fall wird der JOBGEBER unverzüglich danach informiert.

6. Personalanfragen und vermittlung

6.1 Der JOBGEBER kann auf der PLATTFORM Personalanfragen für kurzfristige Einsätze einstellen. Er ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Angaben, insbesondere zur Art der Tätigkeit, zum Einsatzort, zur Entlohnung und zu den Anforderungen an den JOBSUCHENDEN, allein verantwortlich.

6.2 Der JOBGEBER verpflichtet sich, beim Einstellen von Inhalten sämtliche gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, zu beachten und keine Rechte Dritter zu verletzen.

6.3 Der BETREIBER schuldet keinen Vermittlungserfolg. Ob sich ein geeigneter JOBSUCHENDER auf eine Anfrage bewirbt und ob ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt, liegt außerhalb des Einflussbereichs des BETREIBERS.

7. Provision

7.1 Kommt es aufgrund einer über die PLATTFORM vermittelten Anfrage zu einem Beschäftigungsverhältnis zwischen dem JOBGEBER und einem JOBSUCHENDEN (in der Folge „VERMITTLUNG“), so hat der BETREIBER Anspruch auf eine Vermittlungsprovision in Höhe von 10 % des im Inserat angeführten Entgelts, das der JOBGEBER dem JOBSUCHENDEN für den vermittelten Einsatz zu leisten hat. Klarstellend wird festgehalten, dass die Bemessungsgrundlage jener Betrag ist, den der JOBGEBER im Inserat anführt.

7.1.1 Es wird darauf hingewiesen, dass auf die Provision die Umsatzsteuer von 20 % hinzuzurechnen ist.

7.2 Als VERMITTLUNG gilt jedes Beschäftigungsverhältnis, das auf eine Kontaktaufnahme über die PLATTFORM zurückzuführen ist. Dies gilt auch für Folgeeinsätze desselben JOBSUCHENDEN beim selben JOBGEBER innerhalb von drei Monaten ab der ersten Vermittlung, unabhängig davon, ob diese Folgeeinsätze über die PLATTFORM oder unmittelbar vereinbart werden.

7.3 Der JOBGEBER ist verpflichtet, den BETREIBER unverzüglich, jedenfalls aber binnen sieben Tagen, über das Zustandekommen und den Umfang einer VERMITTLUNG schriftlich, wobei eine E-Mail genügt, zu informieren und das maßgebliche, im Inserat angeführte Entgelt wahrheitsgemäß und vollständig offenzulegen.

7.4 Der Provisionsanspruch entsteht mit dem Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses. Klarstellend wird festgehalten, dass das Beschäftigungsverhältnis in folgendem Zeitpunkt zustande kommt: Dann, wenn ein JOBSUCHENDER sich auf die Annonce des JOBGEBERs durch klicken des Buttons „Bewerben“ verbindlich bewirbt und diese Bewerbung tatsächlich durch den JOBGEBER angenommen wird. Kommt das Beschäftigungsverhältnis aus Gründen, die in der Sphäre des JOBGEBERS liegen, in der Folge nicht oder nur teilweise zur Durchführung, bleibt der Provisionsanspruch bestehen. Wird der Einsatz aus Gründen, die der JOBSUCHENDE zu vertreten hat oder die in der Sphäre des BETREIBERS liegen, nicht durchgeführt, entfällt der Provisionsanspruch.

7.5 Jeder Versuch, die Provisionspflicht zu umgehen oder zu verkürzen, insbesondere durch Vereinbarung von Einsätzen an der PLATTFORM vorbei, ist untersagt und berechtigt den BETREIBER zur außerordentlichen Kündigung sowie zur Geltendmachung des Schadens.

7.6 Der BETREIBER ist berechtigt, die korrekte Berechnung und Abfuhr der Provision durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten überprüfen zu lassen. Der JOBGEBER stellt die dafür erforderlichen Unterlagen binnen 21 Tagen zur Verfügung. Die Kosten der Prüfung trägt der BETREIBER, es sei denn, die Prüfung deckt eine erhebliche Verletzung der Offenlegungspflichten auf; in diesem Fall trägt sie der JOBGEBER.

8. Zahlungsmodalitäten

8.1 Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.

8.2 Die Provision ist mit Rechnungslegung fällig und binnen 14 Tagen zu entrichten. Die auf der PLATTFORM ausgewiesenen Beträge verstehen sich in Euro. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht enthalten.

8.2.1 Klarstellend wird festgehalten, dass die Provision im Zeitpunkt der Zusage an eine:n JOBSUCHENDE:N sofort automatisch von der hinterlegten Kreditkarte eingezogen wird. Um die Abbuchung zu ermöglichen, muss der JOBGEBER eine Kreditkarte hinterlegen und eine Einzugsermächtigung für den automatischen Abbuchungsvorgang erteilen. Kann die Provision nicht eingezogen werden, kommt die Zusage nicht zustande. Schlägt die Abbuchung dreimal fehl, kann der BETREIBER den JOBGEBER bis zur Klärung sperren.

8.3 Wird eine fällige Forderung nicht binnen 14 Tagen beglichen, ist der BETREIBER berechtigt, Verzugszinsen nach § 456 UGB ab Fälligkeit zu verrechnen. Für jedes Mahnschreiben kann ein Aufwandersatz von 40 Euro verrechnet werden. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

8.4 Der BETREIBER ist berechtigt, seine Preise nach objektiv nachvollziehbaren Kriterien anzupassen. Solche Anpassungen werden dem JOBGEBER mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt, wobei eine E-Mail genügt. Der JOBGEBER kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung kündigen.

9. Schutz der vermittlungsleistung und abwerbeverbot

9.1 Der JOBGEBER verpflichtet sich, JOBSUCHENDE, die er über die PLATTFORM kennengelernt hat, für die Dauer der Geschäftsbeziehung und für einen Zeitraum von drei Monaten danach nicht unter Umgehung der PLATTFORM für weitere kurzfristige Einsätze zu beauftragen, ohne die hierfür vorgesehene Provision zu entrichten.

9.2 Der JOBGEBER wird die über die PLATTFORM erlangten Kontaktdaten von JOBSUCHENDEN nicht an Dritte weitergeben und nicht zu anderen Zwecken als der Durchführung des konkreten Einsatzes verwenden.

9.3 Verstößt der JOBGEBER gegen die Verpflichtungen nach diesem Punkt, so hat er dem BETREIBER die entgangene Provision zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche des BETREIBERS bleiben unberührt.

10. Werknutzungsbewilligung

10.1 Der BETREIBER erteilt dem JOBGEBER eine nicht ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und örtlich auf die Zwecke des Geschäftsverhältnisses beschränkte Werknutzungsbewilligung (im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG), die PLATTFORM zu nutzen.

10.2 Sämtliche Rechte an der PLATTFORM und ihren Inhalten verbleiben beim BETREIBER. Kennzeichnungen der PLATTFORM, insbesondere Urheberrechtsvermerke und Marken, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

10.3 Der JOBGEBER bleibt Inhaber der Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten. Er räumt dem BETREIBER das Recht ein, diese Inhalte im zur Erbringung der Vermittlungsleistung erforderlichen Umfang zu nutzen, insbesondere sie auf der PLATTFORM darzustellen.

11. Bereitstellung der plattform

11.1 Der BETREIBER stellt dem JOBGEBER die PLATTFORM für die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Verfügung. Der BETREIBER ist berechtigt, Wartungsarbeiten vorzunehmen sowie die PLATTFORM weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzelne Funktionen einzustellen. Ein Anspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Funktionsumfangs besteht nicht.

11.2 Die Herausgabe des Quellcodes, ein Benutzerhandbuch und eine Einschulung sind nicht geschuldet.

11.3 Der BETREIBER bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der PLATTFORM. Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden Wartungsarbeiten, Cyber-Angriffe, Störungen von Drittanbieter-Software und Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt.

11.4 Kann der BETREIBER die PLATTFORM aus Gründen, die nicht in seiner Sphäre liegen, vorübergehend nicht bereitstellen, so begründet dies keine Ansprüche des JOBGEBERS.

11.5 Der BETREIBER schuldet keine Aktualisierung der PLATTFORM. Eine allfällige gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Aktualisierungen für digitale Leistungen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der BETREIBER bleibt berechtigt, die PLATTFORM nach eigenem Ermessen weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzelne Funktionen einzustellen.

12. Haftung und gewährleistung

12.1 Der BETREIBER haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt die zwingende Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.2 Der BETREIBER haftet nicht für mittelbare Schäden, für entgangenen Gewinn, für Folgeschäden, für Datenverlust und für Vermögensschäden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung des BETREIBERS ist der Höhe nach mit dem Betrag begrenzt, den der JOBGEBER in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an Provision geleistet hat, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

12.3 Der BETREIBER stellt die PLATTFORM als technisches Vermittlungsmedium bereit. Er haftet nicht für das Zustandekommen, den Inhalt oder die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses zwischen JOBGEBER und JOBSUCHENDEM und nicht für die Eignung, Zuverlässigkeit, Qualifikation oder das Verhalten des JOBSUCHENDEN. Der BETREIBER übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich auf eine Anfrage ein geeigneter JOBSUCHENDER bewirbt oder dass ein zustande gekommener Einsatz durchgeführt wird.

12.4 Der BETREIBER haftet nicht für die Verfügbarkeit der PLATTFORM und nicht für Störungen, die auf Drittanbieter-Software, auf die Infrastruktur Dritter oder auf Umstände außerhalb seines Einflussbereichs zurückzuführen sind.

12.5 Für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der vom JOBGEBER eingestellten Inhalte ist ausschließlich der JOBGEBER verantwortlich. Ihm obliegt es insbesondere, seine datenschutz-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten gegenüber den JOBSUCHENDEN zu erfüllen.

12.6 Schadenersatzansprüche des JOBGEBERS verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von zwei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis.

13. Schad- und klagloshaltung

13.1 Wird der BETREIBER aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der PLATTFORM durch den JOBGEBER von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der JOBGEBER den BETREIBER hinsichtlich berechtigter Ansprüche schad- und klaglos. Dies gilt nicht, soweit der BETREIBER den Schaden selbst zu vertreten hat.

14. Beiziehung von subunternehmern

14.1 Der BETREIBER ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Subunternehmer zu bedienen.

15. Datenschutz und geheimhaltung

15.1 Der BETREIBER und der JOBGEBER sind wechselseitig verpflichtet, über die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Umstände und Daten Verschwiegenheit zu wahren und wechselseitig offengelegte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse angemessen im Sinne des § 26b Abs 1 Z 3 UWG zu schützen. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsverhältnis hinaus.

15.2 Der BETREIBER ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem JOBGEBER als Referenz auf der PLATTFORM und in seinen Geschäftspapieren auszuweisen und dabei das Logo des JOBGEBERS zu verwenden. Der JOBGEBER kann dieser Verwendung jederzeit widersprechen.

16. Änderung dieser agb

16.1 Der BETREIBER ist berechtigt, diese AGB zu ändern, sofern hierfür ein triftiger Grund vorliegt, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der höchstgerichtlichen Rechtsprechung oder des Funktionsumfangs der PLATTFORM.

16.2 Der BETREIBER teilt dem JOBGEBER Änderungen mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail mit. Widerspricht der JOBGEBER nicht innerhalb dieser Frist und nutzt er die PLATTFORM weiter, gilt dies als Zustimmung; hierauf wird der BETREIBER in der Mitteilung gesondert hinweisen. Der JOBGEBER ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit vor dem Inkrafttreten der Änderung zu beenden. Die geänderten AGB gelten nicht für Vermittlungen, die vor ihrem Inkrafttreten zustande gekommen sind.

17. Dauer und beendigung

17.1 Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der JOBGEBER kann es unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Monatsletzten kündigen. Der BETREIBER kann es unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen kündigen; er wird die Kündigung begründen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

17.2 Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben von der Beendigung unberührt.

17.3 Abgesehen von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (§ 212 UGB, § 132 BAO) trifft den BETREIBER keine Verpflichtung, über die PLATTFORM gewonnene Daten über das Vertragsverhältnis hinaus zu speichern.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail genügt. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit einer Änderung nach dem Punkt „Änderung dieser AGB“ und einer Preisanpassung.

18.2 Auf dieses Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen anzuwenden.

18.3 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird das für den BETREIBER sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.